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Ein praxisnaher Leitfaden für ausländische Unternehmen: Wenn Ihre Marke bereits in China registriert ist

Die Feststellung, dass Ihre Marke bereits in China registriert wurde, ist beunruhigend, insbesondere wenn sie ein zentraler Bestandteil Ihrer geschäftlichen Identität ist. Diese Situation tritt häufig bei ausländischen Unternehmen auf, die später als geplant in den chinesischen Markt eintreten oder frühzeitig keine ausreichende Planung im Bereich des geistigen Eigentums vorgenommen haben.

China folgt dem Prinzip „first to file“. Die Markenrechte werden grundsätzlich der Partei zuerkannt, die die Marke zuerst anmeldet, nicht derjenigen, die sie in einem anderen Land zuerst genutzt hat. Dieses System birgt Risiken, eröffnet jedoch auch Handlungsspielräume. Auch wenn die Hürde real ist, bestehen etablierte rechtliche und kommerzielle Wege, über die ausländische Markeninhaber die Kontrolle zurückgewinnen können.


Warum dies so häufig geschieht


Markenspekulation ist in China seit Langem verbreitet. Einzelpersonen oder Unternehmen registrieren ausländische Markennamen in Erwartung eines späteren Weiterverkaufs oder zur strategischen Nutzung. Andere melden Marken vorsorglich in mehreren Klassen an, selbst ohne die Absicht, diese tatsächlich zu nutzen.


Viele ausländische Unternehmen erkennen das Problem erst, wenn sie den Markteintritt vorbereiten, Vertriebspartner ernennen, E Commerce Kanäle eröffnen oder lokal produzieren möchten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Marke häufig bereits wirksam registriert.


Erster Schritt: Klären, wem die Marke gehört


Bevor Maßnahmen ergriffen werden, ist es entscheidend, die vollständige Ausgangslage zu verstehen:


  • Wer ist der eingetragene Inhaber der Marke

  • Für welche Klassen wurde die Marke registriert

  • Ob die Marke tatsächlich genutzt wird

  • Wann die Marke angemeldet und eingetragen wurde


Diese Informationen werden über Recherchen bei der chinesischen Markenbehörde, der China National Intellectual Property Administration (CNIPA), ermittelt. Zeitpunkt, Umfang und Nutzungshistorie bestimmen maßgeblich, welche Handlungsoptionen bestehen.


Rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung einer bestehenden Registrierung


Das chinesische Markenrecht sieht mehrere rechtliche Instrumente vor. Welche Vorgehensweise geeignet ist, hängt von den konkreten Umständen ab.


Widerspruch: Befindet sich die Anmeldung noch im Veröffentlichungszeitraum, kann ein formeller Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist fristgebunden und muss durch belastbare Beweise gestützt werden.


Nichtigkeitserklärung: Bei bereits eingetragenen Marken kann unter Umständen eine Nichtigkeit beantragt werden, insbesondere wenn eine bösgläubige Anmeldung nachgewiesen werden kann. Hinweise können etwa systematische Mehrfachanmeldungen, fehlende tatsächliche Nutzung oder eine nachweisbare frühere Nutzung der Marke im Ausland sein.


Löschung wegen Nichtbenutzung: Wurde eine Marke in China drei aufeinanderfolgende Jahre nicht genutzt, kann ein Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung gestellt werden. In diesem Fall muss der Markeninhaber die rechtmäßige Nutzung nachweisen.


Alle diese Verfahren sind mit formalen Anforderungen, Beweislasten und lokalen Besonderheiten verbunden. Entscheidungen erfolgen nicht automatisch, sondern sind stets einzelfallabhängig.


Kommerzielle Lösung durch Verhandlung

In bestimmten Fällen stellt eine Verhandlung den direktesten Weg dar. Der Erwerb der Marke vom aktuellen Inhaber kann schneller sein als ein rechtliches Verfahren, insbesondere wenn der Markteintritt zeitkritisch ist.


Eine sorgfältige Strukturierung ist dabei unerlässlich. Kaufpreis, Übertragungsmechanik und Risikosteuerung spielen eine zentrale Rolle. Unkoordinierte Ansätze ohne lokale Beratung können die Kosten erhöhen oder die eigene Verhandlungsposition schwächen.


Wiederholte Risiken vermeiden


Nach Wiedererlangung der Kontrolle sollte der Markenschutz konsequent ausgebaut werden:


  • Frühzeitige Markenanmeldung in China, auch bei später geplanter Markteinführung

  • Anmeldung sowohl der englischen als auch der chinesischen Sprachversion der Marke

  • Registrierung in relevanten sowie defensiven Klassen

  • Abstimmung der Markenstrategie mit Produktion, Vertrieb und digitalen Aktivitäten


China sollte als eigenständiger Rechtsraum betrachtet werden und nicht lediglich als Erweiterung bestehender ausländischer Markenanmeldungen.


Strategische Einordnung für ausländische Marken


Der Verlust einer Marke in China bedeutet nicht das Ende der Geschäftstätigkeit, jedoch verringert Zeitverzug den Handlungsspielraum. Je früher das Problem erkannt wird, desto größer ist die Auswahl an möglichen Lösungen.


Mit der richtigen rechtlichen Vorgehensweise und fundiertem kaufmännischem Urteilsvermögen gelingt es vielen ausländischen Unternehmen, ihre Markenrechte zurückzuerlangen und den chinesischen Markt mit neuer Sicherheit zu erschließen.


Für Unternehmen, die in oder mit China tätig sind, ist Markenplanung kein administratives Detail. Sie stellt eine grundlegende wirtschaftliche Absicherung dar, die frühzeitig und mit Sachkenntnis angegangen werden sollte.


Für ausländische Unternehmen mit markenrechtlichen Herausforderungen in China bieten wir eine klare Ausgangsanalyse, strategische Orientierung und koordinierte lokale Unterstützung, um die Kontrolle zurückzugewinnen und den langfristigen Marktzugang abzusichern.



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Woodburn Accountants & Advisors is one of China and Hong Kong’s most trusted business setup advisory firms.


Woodburn Accountants & Advisors is specialized in inbound investment to China and Hong Kong. We focus on eliminating the complexities of corporate services and compliance administration. We help clients with services ranging from trademark registration and company incorporation to the full outsourcing solution for accounting, tax, and human resource services. Our advisory services can be tailor-made based on the companies’ objectives, goals and needs which vary depending on the stage they are at on their journey.



 
 

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