Betriebsstätte in China oder Gründung einer lokalen Gesellschaft: Welche Struktur ist für Ihr Unternehmen geeignet?
- Kristina Coluccia

- Nov 12, 2025
- 3 min read
Beim Markteintritt in China stehen ausländische Unternehmen vor einer grundlegenden Strukturentscheidung: Entweder sie operieren ohne lokale Gesellschaft und nehmen das Risiko einer steuerlichen Betriebsstätte in Kauf, oder sie gründen proaktiv eine rechtlich selbständige Einheit in China. Beide Ansätze ermöglichen den Zugang zum Markt, unterscheiden sich jedoch erheblich hinsichtlich steuerlicher Risiken, Compliance-Aufwand, operativer Flexibilität und langfristiger Planungssicherheit.
Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um unerwartete Steuerbelastungen und regulatorische Herausforderungen zu vermeiden.
Was ist eine Betriebsstätte (Permanent Establishment) in China?
Eine Betriebsstätte ist ein steuerlicher Begriff und keine rechtliche Organisationsform. Nach dem chinesischen Körperschaftsteuergesetz sowie den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Betriebsstätte entstehen, wenn ein ausländisches Unternehmen in China über eine ausreichende wirtschaftliche Präsenz oder Tätigkeit verfügt, auch ohne dort eine Gesellschaft registriert zu haben.
Typische Auslöser für eine Betriebsstätte sind unter anderem:
Eine feste Geschäftseinrichtung, etwa ein Büro, Lager oder Projektstandort
Mitarbeiter oder Vertreter, die in China im Namen des ausländischen Unternehmens tätig sind
Dienstleistungserbringung in China über die in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Schwellenwerte hinaus, häufig 183 Tage
Abhängige Vertreter, die Verträge in China abschliessen oder massgeblich verhandeln
Wird eine Betriebsstätte festgestellt, können die chinesischen Steuerbehörden die den China-Aktivitäten zuzurechnenden Gewinne besteuern, häufig auch rückwirkend.
Zentrale Risiken bei Tätigkeit über eine Betriebsstätte
Auch wenn Unternehmen die Gründung einer Gesellschaft zunächst vermeiden möchten, ist die Tätigkeit mit Betriebsstättenrisiko mit erheblichen Nachteilen verbunden:
Unsicherheit: Die Beurteilung des Betriebsstättenstatus erfolgt häufig erst im Nachhinein, etwa im Rahmen von Steuerprüfungen.
Rückwirkende Besteuerung: Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Zuschläge und Strafzahlungen können nachträglich erhoben werden.
Begrenzte Abzugsfähigkeit von Kosten: Methoden zur Gewinnzurechnung werden oft restriktiv angewendet.
Fehlende rechtliche Handlungsfähigkeit: Eine Betriebsstätte kann in der Regel keine lokalen Rechnungen ausstellen, kein Personal direkt einstellen und nur eingeschränkt Bankkonten eröffnen.
Erhöhte Prüfungsintensität: Grenzüberschreitende Dienstleistungsmodelle stehen unter besonderer Beobachtung der Steuerbehörden.
In der Praxis sind Betriebsstättenfälle nach ihrer Identifikation selten mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden.
Gründung einer rechtlichen Einheit in China
Die Errichtung einer lokalen Gesellschaft, in der Regel in Form einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft mit ausländischer Beteiligung (Wholly Foreign-Owned Enterprise, WFOE), schafft eine formelle und regelkonforme Grundlage für Geschäftstätigkeiten in China.
Eine lokale Gesellschaft ermöglicht unter anderem:
Rechtssichere und transparente Ausübung von Geschäftstätigkeiten
Ausstellung chinesischer Steuerrechnungen (Fapiao)
Direkte Einstellung von Mitarbeitern und Anmeldung zur Sozialversicherung
Eröffnung von RMB- und Fremdwährungskonten
Klare Abgrenzung der steuerlichen Position und Gewinnzuordnung
Auch wenn die Gründung mit anfänglichem Aufwand und laufenden Compliance-Pflichten verbunden ist, reduziert sie die Unsicherheit erheblich.
Betriebsstätte versus lokale Gesellschaft: ein praktischer Vergleich
Aspekt | Betriebsstätte | Chinesische Gesellschaft |
Rechtlicher Status | Kein eigener Rechtsträger (rein steuerlich) | Eigenständige juristische Person |
Steuerliche Planungssicherheit | Gering | Hoch |
Rückwirkendes Risiko | Hoch | Minimal |
Rechnungsstellung | Nicht möglich | Möglich |
Einstellung von Personal | Eingeschränkt oder indirekt | Direkt |
Regulatorische Compliance | Fragmentiert | Strukturiert |
Langfristige Skalierbarkeit | Begrenzt | Hoch |
Welche Struktur ist sinnvoll?
Ein begrenztes Betriebsstättenrisiko kann vertretbar sein, wenn:
Die Aktivitäten in China tatsächlich zeitlich und inhaltlich begrenzt sind
Kein Personal dauerhaft in China eingesetzt wird
Vertragsverhandlungen und -abschlüsse vollständig ausserhalb Chinas erfolgen
Die Gründung einer lokalen Gesellschaft ist in der Regel zu empfehlen, wenn:
Laufende Vertriebs-, Beschaffungs- oder Dienstleistungsaktivitäten bestehen
Mitarbeiter in China ansässig sind oder regelmässig dorthin reisen
China ein strategischer Ziel- oder Wachstumsmarkt ist
Planbare steuerliche Behandlung und operative Kontrolle gewünscht sind
In vielen Fällen geraten Unternehmen unbeabsichtigt in eine Betriebsstättenposition, während sie den Markt lediglich testen möchten, und sehen sich später mit höheren Kosten konfrontiert.
Abschliessende Betrachtung
Die Entscheidung zwischen einer Tätigkeit unter Betriebsstättenrisiko und der Gründung einer chinesischen Gesellschaft ist weniger eine Frage der kurzfristigen Kosten als vielmehr der Risikosteuerung und strategischen Klarheit. Der Verzicht auf eine Gründung mag zunächst einfacher erscheinen, führt jedoch häufig zu Unsicherheit, Compliance-Problemen und finanzieller Belastung.
Eine vorausschauende Analyse vor dem Einsatz von Personal oder dem Abschluss von Verträgen ist daher unerlässlich. Mit der passenden Struktur lässt sich China nicht als Compliance-Risiko, sondern als skalierbarer und nachhaltiger Markt erschliessen.
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