Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag auf ein Investorenvisum in Hongkong?
- Kristina Coluccia

- Jul 3
- 3 min read
Hongkong, einer der dynamischsten Wirtschaftsknotenpunkte Asiens, bietet ausländischen Unternehmern und Investoren ein attraktives Visaprogramm zur Unternehmensgründung oder -beteiligung in der Region. Das Investorenvisum fällt unter die General Employment Policy (GEP) und richtet sich an Personen, die durch nachweislich wirtschaftlich relevante Geschäftstätigkeiten aktiv zur Hongkonger Wirtschaft beitragen möchten.Dieser Artikel bietet einen fundierten Überblick über die Voraussetzungen für ein Investorenvisum in Hongkong sowie praktische Hinweise zur effizienten Beantragung.
Überblick über das Investorenvisum in Hongkong
Das Investorenvisum ist keine eigenständige Visakategorie, sondern fällt unter die GEP als Beschäftigungsvisum für Unternehmer. Es ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, nach Hongkong umzuziehen, um ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem bestehenden zu beteiligen. Die Genehmigung erfolgt auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und des Beitrags des geplanten Geschäftsmodells zur lokalen Wirtschaft.
Zentrale Voraussetzungen für ein Investorenvisum in Hongkong
Für die Beantragung eines Investorenvisums müssen Bewerber eine Kombination aus persönlichen, geschäftlichen und formalen Kriterien erfüllen:
1. Solider Geschäftsplan
Ein detaillierter und überzeugender Geschäftsplan ist essenziell. Die Einwanderungsbehörde bewertet:
Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
Betriebsstrategien
Finanzprognosen (i. d. R. für 2–3 Jahre)
Personalplanung und Schaffung lokaler Arbeitsplätze
Nachweis des wirtschaftlichen Nutzens für Hongkong
Das Unternehmen muss echt, tragfähig und wirtschaftlich relevant für die Region sein.
2. Fachliche Eignung
Der Antragsteller sollte über einen soliden Bildungsabschluss (idealerweise ein Hochschulstudium) und/oder nachweisbare berufliche Erfahrung verfügen, die zum geplanten Geschäftsvorhaben passt. Dies untermauert die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen und zu entwickeln.
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Es muss belegt werden, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Gründung und zum Betrieb des Unternehmens vorhanden sind.Es gibt keine offizielle Mindestkapitalanforderung, die Investitionssumme sollte jedoch realistisch zur geplanten Geschäftstätigkeit passen.Geprüft werden u. a.:
Persönliche Kontoauszüge
Finanzierungsquellen
Startkapital und Investitionsbudget
4. Lokale Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Beitrag
Ein zentrales Kriterium ist der erwartete Beitrag zur lokalen Wirtschaft. Die Behörden prüfen u. a.:
Schaffung von Arbeitsplätzen für lokale Mitarbeiter
Nutzung lokaler Dienstleister und Lieferanten
Angebot von Mehrwert für den Markt in Hongkong
Einführung neuer Technologien oder Branchen
Ein klarer und überzeugender wirtschaftlicher Nutzen erhöht die Erfolgschancen erheblich.
5. Geschäftsbetrieb und Infrastruktur
Der Antragsteller muss sein Engagement für den Standort Hongkong durch konkrete Maßnahmen belegen, z. B.:
Anmietung eines physischen Geschäftssitzes (virtuelle Büros werden i. d. R. nicht akzeptiert)
Eintragung einer lokalen Gesellschaft beim Hong Kong Companies Registry
Aufbau eines lokalen Teams und Präsenz im Geschäftsnetzwerk
6. Einwandfreier Leumund
Antragsteller dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen oder Verstöße gegen Einwanderungsbestimmungen in Hongkong oder anderen Ländern vorweisen.Hintergrund- und Integritätsprüfungen sind Teil des Genehmigungsverfahrens.
Weitere wichtige Hinweise
Abhängige Familienmitglieder: Erfolgreiche Antragsteller können Visaanträge für Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren stellen.
Gültigkeitsdauer: Erstvisa werden in der Regel für 2 Jahre erteilt und können bei fortgesetzter Geschäftstätigkeit verlängert werden.
Daueraufenthalt: Nach 7 Jahren ununterbrochenem gewöhnlichen Aufenthalt kann ein Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
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