Jahresabschlüsse in Hongkong: Was die Companies Ordinance von Ihnen verlangt
In Hongkong ist die Erstellung eines Jahresabschlusses keine freiwillige Massnahme und auch keine reine Frage guter Unternehmensführung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt in die Verantwortung der Directors.
Viele Gründer gehen davon aus, dass der Jahresabschluss eine Aufgabe des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters ist. Rechtlich ist die Situation jedoch anders: Die Gesellschaft und ihre Directors sind für die Erstellung der Abschlüsse verantwortlich. Der Auditor prüft diese anschliessend und gibt eine entsprechende Stellungnahme ab.
Die gesetzliche Grundlage: Section 379
Nach Section 379 der Companies Ordinance (Cap. 622) müssen die Directors einer Hongkonger Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Kontrolliert die Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres eine oder mehrere andere Gesellschaften, müssen grundsätzlich konsolidierte Finanzabschlüsse für die Gruppe erstellt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die Verpflichtung gilt damit sowohl für einzelne Gesellschaften als auch für Unternehmensgruppen.
Was muss der Jahresabschluss enthalten?
Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Situation und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft vermitteln.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Anforderungen der Hong Kong Financial Reporting Standards sowie die Offenlegungspflichten der Companies Ordinance berücksichtigt werden müssen.
Der Jahresabschluss umfasst unter anderem:
eine Bilanz beziehungsweise Statement of Financial Position
eine Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise Statement of Profit or Loss
den Directors' Report für das jeweilige Geschäftsjahr
den Auditor's Report zu den Finanzabschlüssen
Kleinere Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können möglicherweise vereinfachte Abschlüsse nach dem SME Reporting Framework erstellen. Auch diese Unternehmen müssen jedoch weiterhin Jahresabschlüsse erstellen und prüfen lassen.
Die Verantwortung liegt bei den Directors
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig.
Die Directors erstellen beziehungsweise verantworten die Finanzabschlüsse. Der unabhängige Auditor prüft diese anschliessend und beurteilt, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.
Wenn die Buchhaltungsunterlagen unvollständig sind, kann der Auditor diese nicht einfach korrigieren. Je nach Situation kann dies zu einem eingeschränkten Prüfungsurteil oder in schwerwiegenden Fällen sogar zu einer Versagung des Prüfungsurteils führen.
Ein qualifizierter Prüfungsbericht kann wiederum Fragen von Banken, Investoren oder Steuerbehörden auslösen.
Was passiert bei fehlender Compliance?
Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Companies Ordinance kann für Directors zu rechtlichen Konsequenzen und Geldstrafen führen.
Darüber hinaus entstehen praktische Probleme.
Ohne ordnungsgemässe Buchhaltung ist es schwieriger, eine korrekte Profits Tax Return einzureichen. Auch gegenüber Banken, Investoren oder potenziellen Käufern kann die finanzielle Situation des Unternehmens nicht zuverlässig belegt werden.
Die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabschlüsse entsteht jedes Geschäftsjahr erneut.
Wer den Prozess erst kurz vor Ablauf der Fristen beginnt, erhöht daher das persönliche und unternehmerische Risiko. Eine laufend gepflegte Buchhaltung und professionelle Unterstützung machen den Prozess deutlich kontrollierbarer.
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