Hongkongs globale Mindeststeuer und was der Steuersatz von 15 % für große Unternehmensgruppen bedeutet
Die globale Mindeststeuer ist in Hongkong angekommen. Für große multinationale Unternehmensgruppen gilt nun eine Untergrenze von 15 %, und die damit verbundenen Compliance-Anforderungen sind bereits in Kraft.
Die Untergrenze ist jetzt in Kraft
Die im Rahmen des OECD-Projekts zu Säule 2 entwickelte globale Mindeststeuer legt für große multinationale Unternehmensgruppen eine Mindestgrenze von 15 % für den effektiven Steuersatz fest. Hongkong hat diese Regelung umgesetzt und gleichzeitig eine Hongkonger Mindest-Ergänzungssteuer eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Differenz zur 15-%-Untergrenze in Hongkong und nicht in einem anderen Staat erhoben wird. Hongkong ist zudem der multilateralen Vereinbarung zum Austausch der Informationen beigetreten, auf denen dieses System basiert.
Für die meisten Unternehmen in Hongkong gelten diese Regelungen nicht. Sie richten sich gezielt an sehr große Unternehmensgruppen, deren weltweiter Umsatz einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Für diese Gruppen ist die Änderung jedoch erheblich, und die entsprechenden Verpflichtungen sind bereits in Kraft.
Wer fällt unter die Regelungen?
Säule 2 richtet sich an multinationale Unternehmensgruppen, deren konsolidierter weltweiter Umsatz den vereinbarten Schwellenwert überschreitet. Liegt Ihre Unternehmensgruppe darunter, sind diese Regelungen nicht relevant. Liegt sie darüber, muss jedes Hongkonger Unternehmen innerhalb der Gruppe in die Berechnung des effektiven Steuersatzes der gesamten Gruppe einbezogen werden, und zwar für jeden Staat einzeln.
Der Zweck der inländischen Ergänzungssteuer ist klar. Wenn der effektive Steuersatz eines Hongkonger Unternehmens unter 15 % liegt, beispielsweise aufgrund von Steuervergünstigungen, Sonderregelungen oder zeitlichen Differenzen, wird eine Ergänzungssteuer fällig. Aus Sicht Hongkongs ist es vorteilhafter, diese Ergänzungssteuer selbst zu erheben, als sie nach den internationalen Regelungen einem anderen Staat zu überlassen.
Fällt der effektive Steuersatz eines Hongkonger Unternehmens unter 15 %, wird eine Ergänzungssteuer fällig. Die entscheidende Frage ist lediglich, welcher Staat diese Steuer erhebt.
Die praktische Realität der Compliance
Säule 2 bringt einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich. Unternehmen müssen detaillierte Daten zu Erträgen, Steuern und wirtschaftlicher Substanz aus allen Staaten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist, nach einem einheitlichen Standard zusammenführen und innerhalb festgelegter Fristen einreichen.
Unternehmensgruppen, die noch keine entsprechenden Prozesse für die Datenerfassung aufgebaut haben, können insbesondere beim ersten Berichtszyklus mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sein. Die erforderlichen Informationen befinden sich häufig in unterschiedlichen Systemen und Ländern und müssen miteinander abgeglichen werden.
Für Hongkong gibt es dabei einen besonderen Aspekt zu beachten. Einige der Steuervergünstigungen, die Hongkong für Unternehmen attraktiv machen, können dazu führen, dass der effektive Steuersatz eines Unternehmens unter die Mindestgrenze fällt und dadurch eine Ergänzungssteuer ausgelöst wird.
Das bedeutet nicht, dass diese Steuervergünstigungen ihren Wert verlieren. Ihr tatsächlicher Vorteil muss jedoch innerhalb des Rahmens von Säule 2 berechnet werden, anstatt davon auszugehen, dass die Vergünstigung vollständig erhalten bleibt.
Was große Unternehmensgruppen jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob die Unternehmensgruppe den weltweiten Umsatzschwellenwert überschreitet, ab dem Säule 2 zur Anwendung kommt.
Berechnen Sie den effektiven Steuersatz jedes Hongkonger Unternehmens und ermitteln Sie mögliche Verpflichtungen zur Zahlung einer Ergänzungssteuer.
Prüfen Sie, wie bestehende Steuervergünstigungen in Hongkong mit der 15-%-Untergrenze zusammenwirken.
Bauen Sie die erforderlichen Prozesse für Datenerfassung und Steuererklärungen vor Ablauf der Compliance-Frist auf, nicht erst während des laufenden Berichtsprozesses.
New to Hong Kong or ready to switch? Whether you are setting up a new Hong Kong company or moving away from your current provider, Woodburn makes the process clear, compliant and straightforward.
Why Woodburn?
With 30+ years’ experience, Woodburn supports international businesses setting up and operating across Hong Kong and China.
We combine technical expertise, regional knowledge and hands-on corporate services with the direct communication and responsiveness of a specialist partner.





