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Hongkong: Erklärung der Stablecoin-Lizenzierung für die Gründung von Fintech-Unternehmen

Aug 6
3 min read

Hongkong hat die ersten Stablecoin-Lizenzen vergeben und ein umfassendes regulatorisches Rahmenwerk für diesen Bereich geschaffen. Für Gründer, die hier ein Fintech-Unternehmen aufbauen möchten, verändert dies sowohl die Möglichkeiten als auch die Anforderungen.

Vom regulatorischen Rahmen zur Praxis

Hongkong hat die Stablecoins Ordinance verabschiedet und diese 2025 in Kraft gesetzt. Damit wurde ein Lizenzsystem für Emittenten von an Fiatwährungen gekoppelten Stablecoins geschaffen, das von der Hong Kong Monetary Authority (HKMA) überwacht wird.

Im Jahr 2026 wurde dieser regulatorische Rahmen zur Realität. Die ersten Lizenzen für Emittenten wurden an eine kleine und bewusst begrenzte Gruppe vergeben. Dies markiert den Beginn dessen, was von den Behörden als neue Lizenzierungsphase für diesen Sektor bezeichnet wird.

Für Fintech-Gründer liegt die Bedeutung weniger in den konkreten Unternehmen, die bereits eine Lizenz erhalten haben, sondern vielmehr in dem Signal, das Hongkong damit aussendet. Hongkong hat sich für eine regulierte Teilnahme statt für ein Verbot entschieden und einen klaren, wenn auch anspruchsvollen Weg für Unternehmen geschaffen, die in diesem Bereich rechtmäßig tätig sein möchten.

Was das regulatorische System verlangt

Jedes Unternehmen, das in Hongkong einen an eine Fiatwährung gekoppelten Stablecoin herausgibt oder einen an den Hongkong-Dollar gekoppelten Stablecoin an einem beliebigen Ort emittiert, benötigt eine Lizenz der HKMA.

Auch die Vermarktung eines solchen Stablecoins gegenüber der Öffentlichkeit in Hongkong fällt unter diesen regulatorischen Rahmen.

Die Anforderungen orientieren sich eng an den Standards des traditionellen Finanzsektors. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an:

  • die Absicherung durch Reserven

  • die Rücknahme von Stablecoins

  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche

  • aufsichtsrechtliche und finanzielle Anforderungen

Das Regelwerk hat konkrete Konsequenzen. Wer eine regulierte Stablecoin-Aktivität ohne entsprechende Lizenz betreibt, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen. Die Behörden haben bereits öffentlich vor der Vermarktung nicht lizenzierter Stablecoins gewarnt. Dies zeigt, dass die Aufsicht aktiv durchgesetzt wird und nicht nur auf dem Papier besteht.

Hongkong hat sich für eine regulierte Teilnahme statt für ein Verbot entschieden. Für Unternehmen, die rechtmäßig tätig sein möchten, gibt es einen klaren Weg, gleichzeitig bestehen konkrete Konsequenzen für Unternehmen, die die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen.

Was dies für die Unternehmensgründung bedeutet

Wenn Ihre Fintech-Pläne die Ausgabe oder den Handel mit Stablecoins umfassen, sollte die Lizenzierung nicht erst nachträglich berücksichtigt werden, sobald der Geschäftsbetrieb bereits aufgenommen wurde.

Sie beeinflusst von Anfang an, wie Sie Ihr Unternehmen strukturieren und mit Kapital ausstatten, da die HKMA im Rahmen des Antrags die tatsächliche Substanz und operative Grundlage des Unternehmens prüfen wird.

Auch Fintech-Unternehmen, die selbst keine Stablecoins ausgeben, sollten das regulatorische System verstehen. Es definiert zunehmend das Compliance-Umfeld, in dem Unternehmen in diesem Bereich tätig sind.

Auch der breitere Markt für digitale Vermögenswerte entwickelt sich weiter. Hongkong hat weitere Lizenzierungsregelungen für Händler und Verwahrer digitaler Vermögenswerte angekündigt und erweitert damit den regulatorischen Rahmen über reine Börsenaktivitäten hinaus.

Wer 2026 ein Fintech-Unternehmen in Hongkong gründet, sollte diese regulatorische Entwicklung bereits bei der Unternehmensstrukturierung berücksichtigen.


Die richtigen Grundlagen schaffen

Unternehmen, die diese Anforderungen erfolgreich umsetzen, behandeln Unternehmensgründung und regulatorische Positionierung als zusammengehörige Aufgaben.

Dazu gehören die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur, die Einrichtung der erforderlichen Bankverbindungen und Mehrwährungskonten sowie die Integration von Compliance-Prozessen in das Unternehmen von Anfang an, anstatt diese später unter dem Druck der Aufsichtsbehörden nachzurüsten.

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